Im Jahr 2006 führte die Kriminologische Zentralstelle e.V. (KrimZ) eine Fachtagung zum Thema Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder durch. Daraus ging ein Tagungsband (s.u.) hervor, der im Februar 2007 erschien. In diesem Kontext wurde immer wieder deutlich: Es gibt zwar inzwischen etliche Projekte und Praxismodelle, in denen und anhand derer sehr erfolgreich – und das heißt zum Nutzen der betroffenen Kinder – kooperiert wird. Aber häufig – auch, weil PraktikernInnen Zeit und Zugang fehlen – gibt es darüber keinerlei Literatur oder doch nur solche, die in der einzelnen Einrichtung verbleibt. Dies führt dazu, dass oft sogar unbekannt ist, was etwa im angrenzenden Landkreis „läuft“. Das hat wiederum zur Folge, dass, wenn überhaupt an eine entsprechende Kooperation vor Ort gedacht wird, das Rad immer wieder neu erfunden wird – mit allen Hemmnissen, Fehlern, viel Zeitverlust und häufig schließlich der Aufgabe der Idee. Deshalb bewarb sich die KrimZ im Sommer 2007 im Rahmen einer Ausschreibung der Europäischen Kommission um Teilförderung eines Forschungsprojektes mit dem Titel Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder. Dabei werden mit dem Begriff „Kind“ – im Sinne europäischer Regelungen – alle Minderjährigen bzw. Kinder und Jugendlichen nach deutscher Gesetzgebung erfasst.
Als Kooperationspartner konnten die Hochschule Luzern
und das Institut für Konfliktforschung in Wien
gewonnen werden, wobei letzteres vom Österreichischen Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend finanziell unterstützt wurde. Das dadurch entstandene Team war interdisziplinär mit Juristinnen, Psychologinnen und Sozialwissenschaftlerinnen besetzt. Erfreulicherweise wurde der Projektvorschlag zur Teilförderung ausgewählt, so dass das Projekt im Sommer 2008 beginnen konnte. Im Oktober 2010 wurde es abgeschlossen.
Minderjährige, die Opfer von Sexualdelikten werden, haben ein Recht auf Schutz und Hilfe, und zwar sowohl durch Kinder- und Jugendhilfebehörden als auch durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Dabei ist davon auszugehen, dass eine Kooperation zwischen öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz die Wirkung entsprechender Maßnahmen verstärken kann, wobei dauerhafte multiprofessionelle Arbeitsbündnisse vermutlich effizienter sind als einmalige Ad-hoc-Kontakte. Ziel des Projekts war deshalb die Entwicklung eines Modellkonzeptes für multiprofessionelle Kooperation bei Sexualdelikten gegen Kinder.
Das Projekt gliederte sich in zwei Phasen, die parallel in Deutschland, Österreich und der Schweiz abliefen. Zunächst gab es eine Vollerhebung bei den Jugendämtern, um die Formen der Zusammenarbeit mit der Strafjustiz bei Sexualdelikten an Kindern zu ermitteln. Hierzu wurde ein gemeinsam mit den Kooperationspartnern entwickelter, standardisierter Fragebogen an die betreffenden Behörden versandt. Die dabei erhobenen Daten ermöglichten – über ihre eigene Aussagekraft hinaus – eine Auswahl jener Arbeitsbündnisse, in denen zumindest auch Jugendämter und Strafjustiz vertreten sind. In einem zweiten Schritt wurden leitfadengestützte ExpertInneninterviews mit Mitgliedern der so ermittelten Kooperationen geführt. DerenSchwerpunkte lagen auf den Problemen und Lösungswegen/-ansätzen bei der Planung, Etablierung und Fortsetzung solcher Arbeitsbündnisse. Auf der Grundlage der in der gesamten Studie erhobenen Daten wurde ein Basismodell entwickelt, das schließlich im Rahmen eines Expertenworkshops nochmals überprüft und optimiert wurde.
Als weitergehendes Angebot wurde diese Homepage eingerichtet.
Elz, Jutta (Hrsg.) (2007). Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder (Kriminologie und Praxis; Bd. 53). Wiesbaden: KrimZ.